geschrieben von: ACHTUNG Redaktion
on Okt 04, 2010
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Die 50 1 ist wohl eines der am brisantesten diskutierten Themen im aktuellen Fußball-Business. Seit dem Jahr 1998 ist es den 36 Profivereinen gestattet ihre Lizenzspielerabteilung in Kapitalgesellschaften auszugliedern. Um die Öffnung für den Kapitalmarkt nicht gänzlich zu liberalisieren und die Vereine von den Finanzjongleuren dieser Welt zu schützen, wurde in der Liga-Satzung der § 8 Abs. 2 aufgenommen. Dieser versucht den Einfluss von externen Investoren in der Form einzugrenzen, als dass diese nur maximal 49,9 % der Anteile an den Kapitalgesellschaften erwerben dürfen. Somit müssen immer 50% und ein weiterer Stimmenanteil in den Händen des Muttervereins verbleiben.